Person bei der Bank beantragt Umwandlung in P-Konto zum Schutz vor Pfändung
Pfändungsschutz

P-Konto einrichten – So schützen Sie Ihr Existenzminimum vor Pfändung

Schulden loswerden Ratgeber
11 Min. Lesezeit
Das P-Konto schützt Ihr Existenzminimum automatisch vor Kontopfändung. Erfahren Sie, wie Sie ein Pfändungsschutzkonto einrichten, welche Freibeträge gelten und welche häufigen Fehler Sie vermeiden sollten.

Wenn Gläubiger Ihr Girokonto pfänden lassen, ist plötzlich kein Geld mehr verfügbar – weder für Miete noch für Lebensmittel. Eine Kontopfändung kann Sie von heute auf morgen in existenzielle Not stürzen. Genau dagegen schützt das P-Konto (Pfändungsschutzkonto).

In diesem Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie über das P-Konto wissen müssen: Wie Sie es einrichten, welche Freibeträge gelten, wie Sie diese erhöhen können und welche häufigen Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten.

Was ist ein P-Konto und wie funktioniert es?

Das Pfändungsschutzkonto (kurz: P-Konto) ist ein spezielles Girokonto, das Ihr Existenzminimum automatisch vor Pfändung schützt. Es wurde 2010 eingeführt, um zu verhindern, dass überschuldete Menschen durch Kontopfändungen ihre Lebensgrundlage verlieren.

Der automatische Pfändungsschutz

Auf einem P-Konto ist jeden Monat ein Grundfreibetrag automatisch geschützt. Stand 2025 liegt dieser bei 1.491,75 Euro. Das bedeutet: Selbst wenn Gläubiger Ihr Konto pfänden lassen, können Sie monatlich über diesen Betrag verfügen – für Miete, Lebensmittel, Strom und andere lebensnotwendige Ausgaben.

Wichtig: Ohne P-Konto ist bei einer Kontopfändung Ihr gesamtes Guthaben gesperrt. Sie kommen an keinen einzigen Cent heran, bis die Pfändung aufgehoben wird oder Sie nachweisen, dass bestimmte Beträge unpfändbar sind. Das kann Wochen oder Monate dauern.

Für wen ist ein P-Konto sinnvoll?

Ein P-Konto ist nicht nur bei bestehender Pfändung wichtig, sondern auch vorbeugend:

Sie sollten ein P-Konto einrichten, wenn:

  • Bereits eine Kontopfändung vorliegt
  • Ein Pfändungsbeschluss angekündigt oder zugestellt wurde
  • Sie in Privatinsolvenz sind oder diese beantragen wollen
  • Mahnbescheide oder Vollstreckungsbescheide ins Haus flattern
  • Inkassounternehmen mit Zwangsvollstreckung drohen
  • Sie überschuldet sind und Zahlungen nicht mehr leisten können

Vorbeugend sinnvoll bei:

  • Laufenden Gerichtsverfahren wegen Schulden
  • Mehreren unbezahlten Rechnungen und Mahnungen
  • Angekündigten Klagen von Gläubigern

P-Konto einrichten – So geht’s Schritt für Schritt

Die Einrichtung eines P-Kontos ist unkompliziert und gesetzlich geregelt. Ihre Bank muss der Umwandlung zustimmen – Sie haben einen Rechtsanspruch darauf.

Schritt 1: Antrag bei Ihrer Bank stellen

Stellen Sie einen schriftlichen Antrag bei Ihrer Bank, Ihr bestehendes Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln. Das geht per:

  • Schriftlichem Formular in der Filiale
  • Brief oder E-Mail an die Bank
  • Online-Formular im Online-Banking (bei manchen Banken)

Sie benötigen keine Begründung und müssen nicht nachweisen, dass eine Pfändung droht. Die Bank darf die Umwandlung nicht ablehnen.

Schritt 2: Umwandlung innerhalb von 4 Tagen

Die Bank muss Ihr Konto innerhalb von 4 Geschäftstagen in ein P-Konto umwandeln. Das ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 850k ZPO).

Während dieser 4 Tage gilt bereits Pfändungsschutz für den Grundfreibetrag – falls in dieser Zeit eine Pfändung eintrifft, sind Sie geschützt.

Schritt 3: Bestätigung und Nutzung

Nach der Umwandlung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung. Ihr Kontoauszug zeigt ab sofort den geschützten Betrag an.

Wichtig: Ihre Kontoverbindung (IBAN, BIC) bleibt gleich. Sie müssen niemandem mitteilen, dass Sie jetzt ein P-Konto haben – außer Sie wollen höhere Freibeträge beantragen.

Kann die Bank die Umwandlung verweigern?

Nein. Jede Bank ist gesetzlich verpflichtet, ein bestehendes Girokonto auf Antrag in ein P-Konto umzuwandeln. Eine Ablehnung ist rechtswidrig.

Falls die Bank sich weigert:

  • Bestehen Sie auf Ihrem Rechtsanspruch und verweisen Sie auf § 850k ZPO
  • Fordern Sie eine schriftliche Begründung der Ablehnung
  • Beschweren Sie sich bei der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
  • Holen Sie sich Unterstützung bei einer Schuldnerberatungsstelle

Pfändungsfreibeträge 2025 – Diese Beträge sind geschützt

Der Pfändungsschutz auf dem P-Konto orientiert sich am pfändbaren Einkommen. Die Freibeträge werden regelmäßig angepasst und richten sich nach dem Existenzminimum.

Grundfreibetrag ohne Unterhaltspflichten

1.491,75 Euro monatlich (Stand: Juli 2024, gültig bis Juni 2025)

Dieser Betrag ist für alle P-Konto-Inhaber automatisch geschützt – ohne Antrag, ohne Bescheinigung.

Erhöhte Freibeträge bei Unterhaltspflichten

Wenn Sie gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet sind, erhöht sich Ihr Freibetrag:

Für die erste unterhaltsberechtigte Person: +561,60 Euro → Freibetrag: 2.053,35 Euro

Für die zweite unterhaltsberechtigte Person: +312,55 Euro → Freibetrag: 2.365,90 Euro

Für die dritte unterhaltsberechtigte Person: +312,55 Euro → Freibetrag: 2.678,45 Euro

Für jede weitere Person: Jeweils +312,55 Euro

Beispiel: Eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern hat einen Freibetrag von 2.365,90 Euro monatlich.

Wichtig: Die erhöhten Freibeträge gelten nicht automatisch. Sie müssen sie mit einer Bescheinigung nachweisen (siehe nächster Abschnitt).

Unpfändbare Sozialleistungen

Bestimmte Sozialleistungen sind generell unpfändbar und zählen nicht zum Freibetrag:

  • Elterngeld (Basiselterngeld)
  • Kindergeld (wenn es dem Kind zugutekommt)
  • Grundsicherung / Bürgergeld (Sozialhilfe)
  • BAföG
  • Wohngeld
  • Hartz IV / Arbeitslosengeld II
  • Blindengeld, Pflegegeld

Diese Beträge sind zusätzlich zum Grundfreibetrag geschützt.

Freibetrag erhöhen – So funktioniert die Bescheinigung

Um mehr als den Grundfreibetrag zu schützen, benötigen Sie eine offizielle Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrer Bank vor.

Welche Bescheinigungen gibt es?

1. Bescheinigung über Unterhaltspflichten Von: Schuldnerberatung, Familienkasse, Jugendamt Für: Erhöhung wegen unterhaltsberechtigter Kinder oder Ex-Partner

2. Bescheinigung über unpfändbare Sozialleistungen Von: Jobcenter, Sozialamt, Familienkasse Für: Kindergeld, Elterngeld, Bürgergeld etc.

3. Arbeitgeberbescheinigung Von: Ihrem Arbeitgeber Für: Nachweis, dass Ihr Einkommen höher als der Grundfreibetrag ist und bereits bei der Lohnpfändung berücksichtigt wurde

4. Bescheinigung über gemeinsames Konto Von: Schuldnerberatung Für: Partnerkonto, bei dem nur einer gepfändet wird

Wo bekomme ich die Bescheinigungen?

Kostenlose Schuldnerberatungsstellen:

  • Caritas
  • Diakonie
  • Arbeiterwohlfahrt (AWO)
  • Verbraucherzentralen
  • Kommunale Schuldnerberatung

Die Beratungsstellen kennen sich mit P-Konten aus und stellen die nötigen Bescheinigungen schnell aus.

Andere Stellen:

  • Familienkasse (für Kindergeld)
  • Arbeitgeber (für Gehaltsnachweise)
  • Jobcenter / Sozialamt (für Sozialleistungen)

Bescheinigung bei der Bank einreichen

Legen Sie die Bescheinigung Ihrer Bank vor. Die Bank erhöht dann den geschützten Betrag entsprechend.

Wichtig: Bescheinigungen sind oft zeitlich begrenzt (z.B. 1 Jahr). Denken Sie daran, sie rechtzeitig zu verlängern.

Häufige Fehler beim P-Konto – Das sollten Sie vermeiden

Fehler 1: Zu spät umwandeln

Viele warten mit der Umwandlung, bis die Pfändung bereits da ist. Dann kann es zu Verzögerungen kommen und Ihr Geld ist vorübergehend gesperrt.

Besser: Richten Sie das P-Konto ein, sobald Sie Mahnbescheide oder Vollstreckungsbescheide erhalten – also bevor die Pfändung kommt.

Fehler 2: Mehrere P-Konten eröffnen

Sie dürfen nur ein einziges P-Konto führen. Ein zweites ist gesetzlich verboten.

Folgen bei Verstoß:

  • Verlust des Pfändungsschutzes für beide Konten
  • Strafbare Handlung (Betrug)
  • Gläubiger können das gesamte Guthaben pfänden

Wenn Sie ein Gemeinschaftskonto mit Ihrem Partner haben, kann nur einer von beiden das Konto in ein P-Konto umwandeln.

Fehler 3: Freibetragserhöhung nicht beantragen

Viele wissen nicht, dass sie Anspruch auf höhere Freibeträge haben – und verschenken damit Geld.

Prüfen Sie:

  • Haben Sie unterhaltsberechtigte Kinder?
  • Erhalten Sie Kindergeld?
  • Zahlen Sie Unterhalt an Ex-Partner?
  • Haben Sie weitere Unterhaltspflichten?

Wenn ja: Holen Sie sich die Bescheinigung und erhöhen Sie Ihren Schutz.

Fehler 4: Guthaben über dem Freibetrag ansammeln

Was über den Freibetrag hinausgeht, kann gepfändet werden. Wenn Sie Ende des Monats 2.000 Euro auf dem Konto haben, aber nur 1.491,75 Euro geschützt sind, können die restlichen 508,25 Euro gepfändet werden.

Tipp: Zahlen Sie größere Beträge (z.B. Lohn) gestaffelt aus oder nutzen Sie einen Übertrag (siehe nächster Abschnitt).

Fehler 5: Den automatischen Übertrag nicht nutzen

Wenn Sie Ihren Freibetrag in einem Monat nicht voll ausschöpfen, können Sie den Rest in den nächsten Monat übertragen – allerdings nur einmal.

Beispiel:

  • Monat 1: Sie nutzen nur 1.200 Euro von 1.491,75 Euro → 291,75 Euro bleiben übrig
  • Monat 2: Ihr Freibetrag beträgt jetzt 1.491,75 + 291,75 = 1.783,50 Euro
  • Monat 3: Was aus Monat 2 übrig ist, verfällt

Nutzen Sie diese Möglichkeit für größere Anschaffungen oder Nachzahlungen.

P-Konto und Gemeinschaftskonto – Was ist zu beachten?

Ein Gemeinschaftskonto (z.B. mit Ehepartner) kann nicht in ein P-Konto umgewandelt werden.

Ihre Optionen:

Option 1: Gemeinschaftskonto auflösen

Beide Partner eröffnen jeweils ein eigenes Einzelkonto. Der gepfändete Partner wandelt sein Konto in ein P-Konto um.

Option 2: Einzelkonto für den gepfändeten Partner

Der Partner, dessen Konto gepfändet wird, eröffnet ein neues Einzelkonto und lässt es sofort in ein P-Konto umwandeln. Das Gemeinschaftskonto bleibt bestehen.

Wichtig: Der nicht gepfändete Partner darf weiterhin ein normales Girokonto führen.

P-Konto wechseln oder auflösen

Kann ich die Bank wechseln?

Ja, Sie können auch mit einem P-Konto die Bank wechseln. Beantragen Sie bei der neuen Bank die Eröffnung eines P-Kontos (nicht erst ein normales Konto eröffnen und dann umwandeln).

Ablauf:

  1. P-Konto bei neuer Bank beantragen
  2. Altes P-Konto bei bisheriger Bank kündigen
  3. Wichtig: Es darf nie gleichzeitig zwei P-Konten geben

Kann ich ein P-Konto wieder in ein normales Konto umwandeln?

Ja, wenn die Pfändungsgefahr vorbei ist, können Sie Ihr P-Konto jederzeit wieder in ein normales Girokonto umwandeln lassen.

Stellen Sie einfach einen Antrag bei Ihrer Bank. Die Rückumwandlung ist ebenfalls kostenlos.

Kosten des P-Kontos – Was darf die Bank verlangen?

Umwandlung ist kostenlos

Die Umwandlung eines bestehenden Girokontos in ein P-Konto ist kostenlos. Die Bank darf dafür keine Gebühren verlangen.

Kontoführungsgebühren

Für die Kontoführung darf die Bank die gleichen Gebühren verlangen wie für ein normales Girokonto.

Nicht zulässig:

  • Extra-Gebühren nur wegen des P-Konto-Status
  • Höhere Gebühren als bei normalen Girokonten
  • Gebühren für die Berechnung des Freibetrags

Zulässig:

  • Normale Kontoführungsgebühren
  • Gebühren für Überweisungen, Karten etc. (wie bei normalem Konto)

Wenn Ihre Bank überhöhte Gebühren verlangt, beschweren Sie sich bei der Verbraucherzentrale oder BaFin.

P-Konto und Privatinsolvenz

Wenn Sie eine Privatinsolvenz beantragen oder bereits in der Wohlverhaltensphase sind, ist ein P-Konto unverzichtbar.

Warum P-Konto in der Privatinsolvenz?

Während der Privatinsolvenz wird pfändbares Einkommen an den Treuhänder abgeführt. Das P-Konto stellt sicher, dass Ihr Existenzminimum geschützt bleibt und Zahlungseingänge korrekt verrechnet werden.

Ohne P-Konto kann es zu Problemen kommen:

  • Lohn oder Sozialleistungen werden komplett gepfändet
  • Sie können Ihre Lebenshaltungskosten nicht decken
  • Die Privatinsolvenz kann scheitern

Freibeträge in der Privatinsolvenz

Die Pfändungsfreibeträge gelten auch während der Privatinsolvenz. Ihr Treuhänder kann nur das pfänden, was über den Freibetrag hinausgeht.

Rechtliche Grundlagen des P-Kontos

Das P-Konto ist gesetzlich geregelt in:

  • § 850k ZPO (Zivilprozessordnung): Pfändungsschutzkonto
  • § 899 ff. ZPO: Pfändungsfreigrenzen
  • Pfändungsfreigrenzenverordnung: Aktuelle Freibeträge

Ihre Rechte:

  • Jeder hat Anspruch auf ein P-Konto
  • Banken müssen bestehendes Konto umwandeln
  • Umwandlung muss innerhalb von 4 Tagen erfolgen
  • Umwandlung ist kostenlos
  • Grundfreibetrag gilt automatisch

Was tun bei Problemen mit dem P-Konto?

Bank verweigert Umwandlung

  1. Bestehen Sie auf Ihrem gesetzlichen Anspruch (§ 850k ZPO)
  2. Verlangen Sie schriftliche Ablehnung mit Begründung
  3. Beschweren Sie sich bei der BaFin: poststelle@bafin.de
  4. Kontaktieren Sie eine Schuldnerberatung für Unterstützung

Freibetrag wird nicht anerkannt

Prüfen Sie:

  • Ist die Bescheinigung aktuell und gültig?
  • Haben Sie alle erforderlichen Unterlagen eingereicht?
  • Haben Sie die richtige Stelle für die Bescheinigung kontaktiert?

Wenden Sie sich im Zweifel an eine Schuldnerberatung.

Konto wurde trotz P-Konto komplett gesperrt

Das kann passieren, wenn:

  • Die Pfändung vor der Umwandlung erfolgte
  • Sie mehr als den Freibetrag auf dem Konto hatten
  • Technische Fehler vorliegen

Sofort handeln:

  1. Kontaktieren Sie umgehend Ihre Bank
  2. Weisen Sie auf den Pfändungsschutz hin
  3. Fordern Sie Freigabe des geschützten Betrags
  4. Holen Sie sich Hilfe bei Schuldnerberatung oder Anwalt

Alternativen zum P-Konto – Gibt es die?

Kurz gesagt: Nein. Das P-Konto ist der einzige wirksame Schutz vor Kontopfändung.

Unwirksam sind:

  • “Pfändungsgeschützte Konten” bei dubiosen Anbietern im Ausland
  • Konten auf Namen von Verwandten (riskant und rechtlich problematisch)
  • Bargeldauszahlung des gesamten Gehalts (unpraktisch und unsicher)

Das P-Konto ist die legale, sichere und vom Gesetzgeber vorgesehene Lösung.

Fazit: P-Konto ist Ihr verlässlicher Schutz

Das P-Konto ist eine der wichtigsten Schutzmaßnahmen für überschuldete Menschen. Es stellt sicher, dass Sie auch bei Kontopfändung Ihre Miete bezahlen, Lebensmittel kaufen und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

Die wichtigsten Punkte nochmal:

Rechtsanspruch: Jede Bank muss Ihr Konto auf Antrag in ein P-Konto umwandeln ✅ Automatischer Schutz: 1.491,75 Euro sind jeden Monat geschützt ✅ Kostenlos: Umwandlung und Grundschutz kosten nichts ✅ Erhöhbar: Mit Bescheinigungen können Sie höhere Beträge schützen ✅ Schnell: Umwandlung dauert maximal 4 Geschäftstage

Handeln Sie jetzt:

  • Beantragen Sie die Umwandlung bei Ihrer Bank (schriftlich!)
  • Holen Sie sich Bescheinigungen für erhöhte Freibeträge
  • Nutzen Sie nur ein P-Konto
  • Lassen Sie sich bei Problemen von Schuldnerberatung helfen

Das P-Konto gibt Ihnen Sicherheit und Luft zum Atmen – damit Sie in Ruhe an Ihrer Schuldenfreiheit arbeiten können. Warten Sie nicht, bis die Pfändung da ist. Schützen Sie sich jetzt.

Nächste Schritte:

  • Stellen Sie heute noch den Antrag bei Ihrer Bank
  • Vereinbaren Sie einen Termin bei einer Schuldnerberatung
  • Sammeln Sie Unterlagen für Freibetragserhöhungen
  • Lesen Sie unsere weiteren Ratgeber zu Pfändungsschutz und Schuldenabbau